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   VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20   

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VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20 (https://dejure.org/2020,30362)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2020 - VerfGH 106/20 (https://dejure.org/2020,30362)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 (https://dejure.org/2020,30362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Zum Recht der Oppositionsfraktionen auf Chancengleichheit in Bezug auf die Beteiligung in der Parlamentarischen Kontrollkommission, wenn Vertreter der betreffenden Oppositionspartei Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind - Annahme objektiver ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission müssten über eine hinreichende sachliche Kompetenz und die wegen der nötigen Geheimhaltung erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügen, wodurch die Funktionsfähigkeit der Kommission erst gewährleistet werde (vgl. insoweit auch: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 -, BVerfGE 70, 324 [365] = juris Rn. 150).

    Eine solche Einschätzung kommt nur in eng umgrenzten Fällen in Betracht (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 -, BVerfGE 70, 324, 365 = juris Rn. 150).

    Verweigerten die anderen Fraktionen gleichwohl die Wahl und besetzten die Kommission einseitig, würden sie missbräuchlich verfahren (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 -, BVerfGE 70, 324, 365 = juris Rn. 150).

  • VerfGH Thüringen, 29.05.2006 - VerfGH 20/06

    Einstweilige Anordnung - wegen Einzelfallprüfung nach dem ThürAbgÜpG

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Mit der beschlossenen einstweiligen Anordnung ist eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr erforderlich und eine Sachentscheidung getroffen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 32).

    nicht gewährt werden könnte (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 31).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung im parlamentarischen Regierungssystem gewährleistet daher die praktische Ausübbarkeit der parlamentarischen Kontrolle gerade auch durch die parlamentarische Opposition (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvE 1/20 -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Diese Funktionen wären gefährdet, wenn Vertreter von solchen Parteien an der Parlamentarischen Kontrollkommission beteiligt wären, die selbst darauf ausgehen, im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (zu den engen Voraussetzungen vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ff.).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Vom Bundesverfassungsgericht werden die Erfolgsaussichten in der Hauptsache teilweise bei Vorwegnahme der Hauptsache in Betracht gezogen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung damit zu spät käme (für Verfassungsbeschwerden: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147 [153] = juris Rn. 14; vgl. auch für summarische Prüfung bei einem völkerrechtlichen Vertrag: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 -, BVerfGE 132, 195 [233] = juris Rn. 88); teilweise nimmt es sogar eine generelle summarische Prüfung vor der Folgenabwägung vor (für Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 BvQ 116/20 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2003 - 2 BvQ 18/03 -, BVerfGE 108, 34 [43] = juris Rn. 35).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Vom Bundesverfassungsgericht werden die Erfolgsaussichten in der Hauptsache teilweise bei Vorwegnahme der Hauptsache in Betracht gezogen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung damit zu spät käme (für Verfassungsbeschwerden: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147 [153] = juris Rn. 14; vgl. auch für summarische Prüfung bei einem völkerrechtlichen Vertrag: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 -, BVerfGE 132, 195 [233] = juris Rn. 88); teilweise nimmt es sogar eine generelle summarische Prüfung vor der Folgenabwägung vor (für Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 BvQ 116/20 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2003 - 2 BvQ 18/03 -, BVerfGE 108, 34 [43] = juris Rn. 35).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Insbesondere Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, nicht nur die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318, 359 = juris Rn. 143), sondern auch der Chancengleichheit der Fraktionen zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Auch kann in der vorliegenden Sonderkonstellation eine Verpflichtung ausgesprochen werden (vgl. für Hauptsacheverfahren: BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2014 - 2 BvE 3/02 -, BVerfGE 112, 118 [147] = juris Rn. 86).
  • VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20

    Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    aa) Auch von anderen Landesverfassungsgerichten wird teilweise die offensichtliche Begründetheit der Hauptsache in die Betrachtung einbezogen (für Popularklageverfahren: VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - Vf. 4-VII-13, Vf. 14-VII-16 -, juris Rn. 54; bei "überschlägiger Prüfung": VerfGH Bayern, Entscheidung vom 8. Mai 2020 - Vf. 34-VII-20 -, juris Rn. 15; grds. für Organstreitverfahren: LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. September 2015 - 5/15 -, juris Rn. 25; für Organstreitverfahren: VerfGH Sachsen, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 149-I-07 (eA) -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
    Vom Bundesverfassungsgericht werden die Erfolgsaussichten in der Hauptsache teilweise bei Vorwegnahme der Hauptsache in Betracht gezogen, insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung damit zu spät käme (für Verfassungsbeschwerden: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147 [153] = juris Rn. 14; vgl. auch für summarische Prüfung bei einem völkerrechtlichen Vertrag: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 -, BVerfGE 132, 195 [233] = juris Rn. 88); teilweise nimmt es sogar eine generelle summarische Prüfung vor der Folgenabwägung vor (für Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 BvQ 116/20 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2003 - 2 BvQ 18/03 -, BVerfGE 108, 34 [43] = juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines

  • VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der

  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • VerfGH Thüringen, 21.12.2018 - VerfGH 32/18

    Entscheidung über Antrag des Wartburgkreises auf Erlass einer einstweiligen

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 149-I-07

    Antrag der NPD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12

    Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von §

  • VerfGH Thüringen, 26.04.2021 - VerfGH 11/21

    Eilantrag wegen Verletzung der Chancengleichheit

    Auf Antrag der Antragstellerin erließ der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 14. Oktober 2020 eine einstweilige Anordnung, mit der er dem Landtag untersagte, "die durch Art. 97 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebene Parlamentarische Kontrollkommission zu konstituieren, bevor er durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen, etwa im Rahmen eines formellen oder informellen Verständigungsverfahrens, sichergestellt hat, dass Wahlvorschläge der Antragstellerin nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden" (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -).

    VerfGH 11/21 6 die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichtshofs gemäß § 26 Absatz 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgeseztes vom 14. Oktober 2020, VerfGH 106/20, mit Wirkung ab dem 14. April 2021 gemäß § 26 Absatz 6 Satz 2 Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz zu wiederholen.

    Deshalb war dies zu untersagen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 30 und Rn. 47; vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvE 1/20 -, BVerfGE 154, 1 [9] = juris Rn. 22).

    Der Verfassungsgerichtshof weist vorsorglich darauf hin, dass Zweifel daran bestehen, ob alle jeweils im Landtagsprotokoll festgehaltenen Gründe für die Unmöglichkeit, einen Kandidaten der Antragstellerin zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, einer Prüfung am Maßstab der prozeduralen und materiellen Grundsätze standhalten, die im Beschluss des Gerichts vom 14. Oktober 2020 dargelegt sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 43 ff.).

  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 109/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein aufgrund

    Darüber hinaus ist einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aber auch dann stattzugeben, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. mwN).
  • VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen § 26a Abs. 1 und 2 Thüringer

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle setzt für die Annahme der offensichtlichen Begründetheit des Antrags in der Hauptsache (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.) voraus, dass sich die Unvereinbarkeit der angegriffenen Regelungen mit der Thüringer Verfassung geradezu aufdrängt.

    (st. Rspr., siehe ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -,.

    Zwar kann im Einzelfall einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch dann stattgegeben werden, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 04.02.2022 - VerfGH 5/22

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer

    (st. Rspr., siehe ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 33; zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 59).

    Im Einzelfall kann einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch dann stattgegeben werden, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.; wiederholt in: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 62).

  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des

    a) Wegen der meist weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr., zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 33).

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (st. Rspr., zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 17) oder auch zulässig und offensichtlich begründet wäre (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 18).

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 OWiG, § 47 Abs 2 OWiG, § 109a Abs 2 OWiG, § 467 Abs 1 StPO, § 467 Abs 4 StPO
    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch unbegründete Auslagenentscheidung nach Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Zwar geht die verfassungsrechtliche Begründungspflicht für Gerichtsentscheidungen, die - wie hier - mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbar sind, weniger weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1985 - 2 BvR 1434/83 -, juris 34).

    dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris Rn. 22 und vom 5. November 1985 - 2 BvR 1434/83 -, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris Rn. 22 und vom 5. November 1985 - 2 BvR 1434/83 -, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Denn unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist, tritt eine solche jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss - wie hier - seinerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 18; st. Rspr. m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Denn unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist, tritt eine solche jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss - wie hier - seinerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 18; st. Rspr. m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Art. 10 Abs. 1 VvB ist erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 26; st. Rspr., wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Jedenfalls muss die Begründung erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat; außerdem darf seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehren (Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - Rn. 22; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - BvR 1063/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Denn unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist, tritt eine solche jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss - wie hier - seinerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 18; st. Rspr. m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Denn unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist, tritt eine solche jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss - wie hier - seinerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschlüsse vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 18; st. Rspr. m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20
    Es darf ferner ohne vorherigen Hinweis seiner Entscheidung keine Tatsachen und Rechtsansichten zugrunde legen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des

    Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, muss er insbesondere darlegen, dass das Gericht seine Ausführungen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 27. April 2022 - VerfGH 106/20 - Rn. 17; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Eilantrag betr Untersagung des Betriebs

    In der Sache kritisiert sie jedoch, das Oberverwaltungsgericht habe ihre Ausführungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, mithin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 14 und vom 27. April 2022 - VerfGH 106/20 - Rn. 17; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 106/20.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25417
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 106/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,25417)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2020 - VerfGH 106/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,25417)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2020 - VerfGH 106/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,25417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Coronaschutzverordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 43/19

    Verfassungsbeschwerde insb. gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 106/20
    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1, juris, Rn. 2, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 3/20.VB-3, juris, Rn. 10, sowie VerfGH 43/19.VB-2, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 18/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl zivilgerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 106/20
    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1, juris, Rn. 2, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 3/20.VB-3, juris, Rn. 10, sowie VerfGH 43/19.VB-2, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 3/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung höherer Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 106/20
    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1, juris, Rn. 2, vom 11. Februar 2020 - VerfGH 3/20.VB-3, juris, Rn. 10, sowie VerfGH 43/19.VB-2, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
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